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BUNDESKARTELLAMT WARNT: Verdacht auf Abzocke bei Vergleichsportalen. Und was ihr dagegen tun könnt.

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Das Bundeskartellamt hat bestätigt, dass die Reihenfolge der angezeigte Suchergebnisse nicht immer den günstigsten Preis anzeigt. Diese Aussage gilt für alle Suchmaschinen und exbir warnt daher schon seit Jahren davor, sich nur auf eine Suchmaschine zu verlassen.

Hier findet ihr den Bericht des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat sich mit den folgenden Metasuchen beschäftigt: Skyscanner, Hotels.com , expedia, HRS, Hotels.com und Booking, Kayak, Check24, Tripadvisor, Google, Fluege.de, Billigfluege.de, Airline-direct.de, Fewo.direct.de, trivago, momondo, Swoodooo, Idealo, Autoeurope, Billiger-Mietwagen, Amadeus/Traveltainment, Galileo/Travelport sowie Sabre, Travelfusion, Traveljigsaw, Rentalcars und Cartrawler

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
„Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab. Kurzum: Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.“

1. Tipp: nur wer auf mehreren Suchmachinden sucht, kann das besten Preis/Leistungs-Verhältnis finden.

Es fehlt an Transparenz“, rügte Kartellamtspräsident Mundt. Gemeint ist damit, dass die Meta-Suchen bis zu 80 verschiedenen Kriterien anwenden, nach denen sie ein Angebot an die ersten Stellen setzen. Oft entscheiden sich Anbieter lieber eine gute Position zu kaufen, anstatt die Preise zu senken.

2. Tipp: Weiter nach unten scrollen oder sich die Alternativen innerhalb eines Angebotes ansehen

Zitat aus dem Bericht des Bundeskartellamtes: „

In vielen Fällen gibt es dem Bericht zufolge aber auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können. So hätten beispielsweise von den Anbietern gezahlte Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse.

– Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.

– Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.

– Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.

– Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.“

3. Tipp: Auf der Homepage des Anbieters die Angebote kontrollieren.

Die Praxis von booking.com. die Anbieter zu verpflichten immer den günstigsten Preis bei booking einzustellen, ist untersagt worden. Besonders lohnend kann daher die Suche direkt bei Hotels und Zimmer sein, da hier die Vergleichsportale nur einen geringen Teil der Angebote abdecken. Auch machen die Hotels oft interessante Zusatzangebote wie Massage oder Dinner auf ihren Seiten.

4.
Und wie immer unser Tipp, sich erst auf exbir unter alle extrem billigen Angebot zu informieren

So habt ihr einen Vergleichsmaßstab.

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