Rechte bei Fluglotsen Streik
Nach Hause kommen wird schwer. Und auch wenn man nach Spanien reisen möchte, muss man mit Schwierigkeiten rechnen. Die Spanische Fluglotsen drohen mit Streik. Und das mitten in der Hochsaison. Za…
Nach Hause kommen wird schwer. Und auch wenn man nach Spanien reisen möchte, muss man mit Schwierigkeiten rechnen. Die Spanische Fluglotsen drohen mit Streik. Und das mitten in der Hochsaison. Zahlreiche Urlauber sind davon abhängig, dass die Verhandlungen zwischen der Fluglotsengesellschaft USCA und der Flugbehörde AENA alles gut läuft. Denn wenn nicht, müssen die Flugzeuge in Spanien am Boden bleiben. Und damit auch tausende Urlaubsflieger. Was ist nun, wenn man selber betroffen ist? Welche Rechte hat man in so einem Fall.
Was ist, wenn mein Flug nach Spanien wegen des Streiks ausfällt?
Pauschalreisende haben Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Möglichkeit den Urlaub zu stornieren. Auch wenn man seinen Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, hat man Anspruch auf einen Ersatzflug. Dieser kann jedoch einige Tage verzögert stattfinden. Je nach Länge des Streiks kann es einige Zeit dauern bis die nächsten Flüge wieder gehen. Die gebuchte Leistung wird jedoch in jedem Fall erbracht. Falls es einem zu lange dauert oder zu riskant ist, kann man seinen Flug auch stornieren.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich kostenlos von meiner Reise zurücktreten?
Dies hängt von der Art der Reise ab. Sobald der Urlaub durch höhere Gewalt beeinträchtigt wird kann man seinen Urlaub stornieren. In wie weit die Reise jedoch beeinträchtigt wird, hängt vor allem an der Länge der Reise. Wenn ein Wochenendtripp durch den Streik erheblich verkürzt wird kann gekündigt werden. Fährt man aber für zehn Tage in den Urlaub und nur ein Tag ist vom Streik bedroht, so besteht kein ausreichender Kündigungsgrund.
Was ist, wenn ich in Spanien festsitze?
In diesem Fall hat der Urlauber Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen. Dies ist unabhängig ob er bei einer Fluggesellschaft oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. In besonderen Fällen müssen auch Hotelübernachtungen und Transfers erstattet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Urlauber mit einem alternativen Verkehrsmittel nach Hause gebracht werden.
Habe ich die Pflicht die alternativen Beförderungsmittel in Anspruch zu nehmen?
Der Urlauber hat die Wahl, ob er dieses Angebot annimmt. Er kann auch auf den nächsten Flug warten.
Kann ich Entschädigungszahlungen verlangen?
Der Urlauber hat keinen Anspruch auf Schadensersatzzahlungen oder Ausgleichszahlungen. Die Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter sind bei höherer Gewalt nicht dazu verpflichtet Entschädigungen zu zahlen. Verpasst der Reisende jedoch Urlaubstage, so kann er für diese Tage sein Geld zurüchfordern.
Geschrieben am: 06.08.2010
Autor: anhul100
{joscommentenable}
reiserecht