Airdiscount24 hat Insolvenz angemeldet
Branchen News
Zur Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Airdiscount24 GmbH: Insolvenzantrag eingereicht, Betrieb eingestellt.
Düsseldorf – 17. Februar 2019 – Die Airdiscount24 GmbH hat am Montag, den 18. Februar 2019 beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz beantragt. Der Betrieb wird in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2019 eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Airdiscount24 wurden informiert.
Ayoub Abdelouahane, Geschäftsführer der Airdiscount24 GmbH: „Leider ist es uns schlussendlich nicht gelungen, unsere Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wir bedauern sehr, dass uns als Konsequenz daraus keine andere Möglichkeit als die der Insolvenzantragstellung blieb. Ganz besonders bedauern wir selbstverständlich die Auswirkungen, die dieser Schritt auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Sie alle haben als Team stets ihr Bestes gegeben, um einen zuverlässigen und stabilen Flugbetrieb zu gewährleisten – auch in den angespannten Wochen, die hinter uns liegen. Ihnen allen danke ich ganz persönlich und von Herzen. Fluggäste, die ihren Flug nun nicht wie geplant antreten können, bitte ich um Entschuldigung.“
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Da die Germania GmbH Insolvenz eingereicht hat, wurde auch unser Konsolidator betroffen. Durch diesen Vorfall können wir unsere Buchungen die wir von unserem Konsolidator einbeziehen, nicht mehr erhalten was uns wiederum auch zur Insolvenz geführt hat.
Wir bitten alle unsere Kunden die bei uns einen Flug erworben und ein E-Ticket bekommen haben Ihr Ticket auf der Internetseite von der jeweiligen Airline unter meine Buchungen oder Telefonisch zu Kontrollieren.
Von der Einstellung des Betriebs betroffene Fluggäste, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden. Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Airdiscount24 gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
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