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FTI Insolvenz und die Folgen

06.06.2024
Insolvenzverwalter macht Hoffnung: einige Reisen könnten doch angetreten werden.
⇒ ⇒ Infos siehe Bild.de

Die folgenden Unternehmen/Marken sind von der Insolvenz betroffen:
– FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
– 5vorFlug in Deutschland,
– BigXtra GmbH
– Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI
– Cars and Camper.
– WINDROSE Finest Travel.
– FTI Ticketshop Group
– DRIVE FTI
– TVG, Sonnenklar,Flugbörse nicht betroffen
– Meeting Point
– Meeting Point Hotels
– youtravel.com

Welche Anbieter und Marken sind betroffen?

Dies sagt fti-group auf ihrer Homepage:
„Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, …) gebucht werden.

Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.“

⇒ ⇒ Verbraucherzentrale: Was das für Sie bedeutet

Dies sind die Fragen, die die Verbrauchzentale beantwortet

– Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?
– Ich habe eine Pauschalreise gebucht und bin bereits am Urlaubsziel oder auf dem Weg dorthin. Was tue ich?
– Ich habe eine Pauschalreise gebucht, bin aber noch nicht unterwegs. Was gilt für mich?
– Ich habe eine Hotelübernachtung über FTI gebucht. Kann ich diese nutzen?
– Ich habe eine touristische Einzelleistung über FTI gebucht. Kann ich diese in Anspruch nehmen?