Urteil: Viele Punkte der „Geschäftsbedingungen“ von Iberia unwirksam
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Die teuren klassischen Fluglinien wie Lufthansa, Iberia und Co. haben oft äußerst komplexe und extrem lange AGB´s die Passagiere oft einseitig benachteiligen. Viele dieser Klauseln sind unwirksam – so ein Urteil des Tribunals in Madrid.(C)
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Das Tribunals Supremo (TS) in Madrid – der oberste spanische Gerichtshof – hat jetzt viele der bekannten „Machenschaften“ der klassischen Fluglinien als rechtswidrig eingestuft. Konkret ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nationalcarriers Iberia.
Wie auch die Lufthansa erlaubt Iberia nicht, dass Passagiere einzelne Segmente verfallen lassen und storniert in diesem Fall alle Folgeflüge. Dies hat das Gericht als Treuewidrigkeit bewertet. Nur in extrem eingerenzten Fällen und Sonderangeboten könne dies zulässig sein.
Diese Praxis, das alle weiteren Flüge storniert werden wenn ein Segment nicht angetreten/ausgelassen wird ist bei den „Hochpreisairlines“ absolut üblich, oftmals aber rechtswidrig. Durchgeführt wird diese praxis aber dennoch. Das problemlose verfallen lassen von Segmenten/Hinflügen ist nur bei sogenannten Billigfliegern meist problemlos möglich, da diese in einfachen und transparenten Oneway-Preismodell arbeiten.
Lufthansa selbst hatte zuletzt von einem Passagier, der das letzte Flugsegment verpasst hatte eine Nachzahlung von 2100€ egfordert und damit vor Gericht verloren. Das Urteil: https://www.franz.de/fileadmin/user_upload/urteil_ag_mitte_anonymisiert.pdf
Neben dieser Grundsatzentscheidung – die sich mit der aktuellen Rechtssprechung in anderen europäischen Ländern deckt – wurden weitere Teile der AGB´s die den Passagier einseitig benachteiligen als nichtig erklärt:
So wurde die Klausel das es der Fluggesellschaft unter bestimmten Bedingungen gesattet sei den Vertrag anzupassen (z.B. Flugzeitenänderung/ Umbuchung auf andere Flüge) als nichtig erklärt. Auch dies entspricht dem Europarecht: Schon die kleinste Verschiebung – und seien es nur 10 Minuten kommt einer Annulierung nach der EU-Verordnung 261/2004 gleich. Europarechtlich gibt es nur Annulierungen und keine juristische Definition der Flugzeitenänderung. Die meisten Airlines &Reisebüros verweigern Passagieren in der Praxis aber ihre Rechte aus der EG 261/2004 und erlaube Umbuchungen oft erst nach größeren Verschiebungen in ihren AGB´s.
Wir vom Exbir Team haben aber, selbst am Vortag des Fluges, schon erfolgreich kostenfreie Umbuchungen wegen einer bereits Monate vorher komunizierten 5-minütigen Verlegung vorgenommen. Dies funktioniert idr. aber nur bei kundenfreundlichen/flexibleren Low-Cost Airlines. In unserem Fall war es ein Flug für 0,01€ Endpreis.
Weiterhin erklärte das Gericht, dass Iberia´s Haftungsausschluss für verpassen von Anschlussflügen nichtig sei.
Dies deckt sich mit ähnlichen Urteilen gegen andere Fluglinien und stärkt nun auch die Verbraucherrechte in Spanien.
Um einen Flug zu buchen, müssen Passagiere zumeist einen Harken setzen in dem sie bestätigen die AGB´s zu akzeptieren. In der Praxis liest jedoch kaum ein Passagier die oftmals vielseitigen Bedingungen und Klauseln durch und wird mitunter böse überrascht.
Immer mehr Gerichte und Verbraucherschützer gehen gegen diese oftmals überraschenden und einseitigen – und damit oftmals unwirksamen Klauseln vor.
Neben Iberia und Air France gehören Lufthansa und KLM zu den am häufigsten beklagten Airlines wegen „benachteiligender Klauseln“. (C)
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