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Update Brexit: Was hat sich für Reisende geändert?



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Der Brexit ist beschlossen, was wir sehr bedauern.
Erstmal ändert sich noch wenig. Die Politiker lassen sich bis Ende 2020 Zeit.

Was sich im Laufe des Jahres ändern kann oder nicht ändert, beschreiben wir im Folgenden.

Update 12.02.20

Im Folgenden findet ihr eine gekürzte Zusammenfassung der Pressemitteilung des
Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.s


Flugverkehr

Die EU erleichtert die Bedingung für Flüge von und nach Großbritannien. Danach sollen in den nächsten 6 Monaten nach einem harten Brexit der Flugverkehr nach den bisherigen Bedingungen aufrechterhalten werden.

Somit können Reiskonzerne wie TUI weiterhin Flüge anbieten.

    Wird der Urlaub in Großbritannien nun teurer?

Nein, denn das Britische Pfund hat an Wert verloren. Aufgrund des Wechselkurses werden die Nebenkosten im Urlaub also günstiger.

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    Mobilität

    Was ist bei der Einreise zu beachten?

Da Großbritannien nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten ist, wurden bisher bei der Einreise ein Reisepass oder Personalausweis verlangt. Dies wird sich auch nach dem Brexit nicht verändern.

Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht geplant.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der britischen Regierung.

    Einreise mit Hunden oder Tieren

Während der Übergangsphase (01.02.2020 bis 31.12.2020) muss der Hund bei der Einreise mindestens 15 Wochen alt sein. Er muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Darüber hinaus benötigt er einen EU-Heimtierausweis (blauer Tierpass), der von Tierärzten ausgestellt wird oder eine amtliche Veterinärbescheinigung eines Drittlandes. Auch muss der Hund gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss bei Anreise mindestens 21 Tage zurückliegen. Außerdem benötigt er eine Bandwurmbehandlung, die 1 bis 5 Tage vor der Anreise erfolgt sein muss. Achtung: Fristen können sich ändern! Informieren Sie sich!


Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der britischen Regierung.

    Fluggastrechte bei Flügen von oder nach Großbritannien

Speisen, Getränke, Hotelzimmer und finanzielle Entschädigung steht Flugpassagieren dank einer EU-Verordnung bei
Flugverspätung, Flugausfall und überbuchten Flügen zu.
Voraussetzung dafür ist, dass die Flüge in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz starten. Oder dass sie auf einem Flughafen in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz landen und die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land hat.

Teile dieser Fluggastrechte bleiben nach dem Brexit auf jeden Fall erhalten. So können z. B. Passagiere, die von München nach Großbritannien fliegen, ihre Ansprüche weiterhin geltend machen. Grund: Start des Fluges in der EU. Bei Flügen von Großbritannien in die EU bestehen solche Ansprüche allerdings nur noch, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land hat.

Sollte es am 31.12.2020 zu einem No-Deal-Brexit kommen, gelten gemäß der britischen Regierung, die Fluggastrechte weiter. Und zwar für Flüge:

– die Großbritannien starten (egal, welcher Zielflughafen)

– die in Großbritannien starten und in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat

– die in der EU starten und in Großbritannien landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat

    Gelten nach dem Brexit die Fahrgastrechte für Verbraucher bei Bahnreisen?

Die Bahngastrechteverordnung gilt auch nach dem Brexit für alle Bahnunternehmen, die eine Genehmigung gemäß der europäischen Richtlinie 95/18/EG haben. Die EU-Gesetzgebung wurde in britisches Recht überführt.

Wer also den Hochgeschwindigkeitszug Eurostar nutzt, kann weiterhin seine Ansprüche geltend machen.


Der Autoreisezug „Le Shuttle / Eurotunnel“ wird auch weiterhin fahren. Wer durch den Eurotunnel reist, kann auch nach dem Brexit seine Ansprüche geltend machen und das bereits bestehende Beschwerdeverfahren des Eurotunnel-Betreibers nutzen. Der Eurotunnel regelt Beschwerden folgendermaßen: Sollte die Fahrt verzögert, unterbrochen oder abgesagt werden und eine Beförderung nach Ermessen der Betreibergesellschaft nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens erfolgen, kann der Eurotunnel-Betreiber auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen einen anderen Reisedienst einsetzen, das Ticket stornieren und den Preis erstatten oder es den Kunden ermöglichen, das Ticket zu stornieren und ein neues für einen späteren Termin zu buchen.

Das heißt auch für Fahrten mit einem Bahnunternehmen aus der EU, das diese Lizenz hat, nach Großbritannien. Das heißt: Fahrgäste können auch weiterhin finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen oder Zugausfällen verlangen.

Gemäß der britischen Regierung bleiben die bisherigen Bahngastrechte auch nach dem Brexit erhalten. Und zwar für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreichs und für grenzüberschreitende Bahnfahrten. Die EU-Gesetzgebung soll in britisches Recht überführt werden.

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    Was ist bei Fährüberfahrten zu beachten?

Die EU-Rechte von Fährpassagieren, die nach Großbritannien reisen, bleiben nach dem Brexit bestehen. Die Regelungen wurden in britisches Recht überführt.

    Was ändert sich für Verbraucher, die mit dem Fernbus reisen?

Die EU-Fahrgastrechte bei Fernbusreisen gelten nach dem Brexit weiterhin, da diese bereits in britisches Recht umgesetzt wurden.

    Was gilt für Verbraucher, die mit dem Schiff nach Großbritannien reisen?

Nach Informationen der britischen Regierung bleiben die EU-Rechte von Fährpassagieren auch nach dem Brexit bestehen. Die Regelungen werden in britisches Recht überführt.
Auch Kreuzfahrer, die in einem britischen Hafen an Bord gehen seien laut der britischen Regierung ebenfalls weiterhin durch die EU-Regeln geschützt, die ins britische Recht übernommen werden.

    Wie ist der Verbraucherschutz bei Pauschalreisen geregelt?

Wurde die Reise in Deutschland angeboten, gilt der Insolvenzschutz nach deutschem
echt. Wurde die Reise nur in Großbritannien angeboten, gilt britisches Recht.
Der Insolvenzschutz ist in der europäischen Pauschalreise-Richtlinie geregelt. Diese wurde in britisches Recht umgesetzt.

    Ist in Großbritannien nach dem Brexit noch der EU-Auto -Führerschein Auto erlaubt?

Bislang werden gültige nationale, internationale oder EU-Führscheine in Großbritannien anerkannt. Wie es nach dem Brexit weiter geht, bleibt abzuwarten.

   

Finanzen & Versicherungen

    Währung


Großbritannien ist kein Mitglied der Eurozone und hat seine eigene Währung, das Britische Pfund. Daran wird sich nach dem Brexit nichts ändern. Allerdings könnte der Brexit den Kapitalverkehr beeinflussen, vor allem beim Bargeldverkehr in und aus Großbritannien. So könnte es vielleicht künftig Beschränkungen für Zahlungen mit Bargeld geben, sogenannte Bargeldobergrenzen. Oder die Vorschriften zur Anmeldung von Bargeld bei der Ein- und Ausreise könnten sich ändern. Hier heißt es ebenfalls: abwarten.

    Was passiert, wenn Sie einen Autounfall mit einem britischen Unfallgegner hatten?

Auch in Großbritannien gibt es die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte). Diese wird es voraussichtlich auch nach dem Brexit noch geben, weil es sich nicht um eine reine EU-Regelung handelt, sondern um ein internationales Abkommen.

Die Grüne Karte gilt im Ausland als Nachweis darüber, dass für das Fahrzeug Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Verrbaucher sollten sich im Falle eines Unfalls mit einem englischen Unfallgegner das Duplikat der Grünen Karte geben lassen. Mit diesem können sie sich dann an den deutschen Beauftragten der englischen Versicherung wenden. Verbraucher können sich aber auch mit dem Deutschen Büro Grüne Karte e. V. in Verbindung setzen.

    Was passiert, wenn ein deutscher Staatsbürger in Großbritannien einen Autounfall hat?

Auch in Großbritannien gibt es die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte). Diese wird es auch nach dem Brexit noch geben, weil es sich nicht um eine reine EU-Regelung handelt, sondern um ein internationales Abkommen.


Die Grüne Karte gilt im Ausland als Nachweis darüber, dass für das Fahrzeug Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Verbraucher sollten sich im Falle eines Unfalls mit einem englischen Unfallgegner das Duplikat der Grünen Karte geben lassen. Mit diesem können sie sich dann an den deutschen Beauftragten der englischen Versicherung wenden. Verbraucher können sich aber auch mit dem Deutschen Büro Grüne Karte e. V. in Verbindung setzen.

   

Gesundheit

Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte noch nach dem Brexit? Und wo liegen die Unterschiede für Verbraucher bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung?

Die umfangreichen Regelungen bitte hier nachlesen.

    Roaming-Gebühren in der EU

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft. Somit gelten die verringerten Gebühren auch für Großbritannien, da dies eine vertragliche Regelung zwischen den Telekomgesellschaften ist.

Achtung: Roam like at home gilt nur, wenn Sie Ihr Mobiltelefon innerhalb von vier Monaten öfter in Deutschland als im EU-Ausland nutzen. Wenn Sie eine befristete Zeit ins EU-Ausland gehen, zum Beispiel für ein Studium, sollten Sie mit Ihrem Provider sprechen. Denn: Ein befristetes Auslandsstudium kann mitunter ein mehrkostenfreies Dauerroaming rechtfertigen. Weitere Infos gibt stellt die Europäischen Kommission zur Verfügung.

    Können britische Unternehmen nach dem Brexit deutsche Verbraucher beim Online-Shopping geoblocken?

Die Geoblocking-Verordnung verbietet Online-Händlern aus der EU Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Unternehmenssitzes zu diskriminieren. Das gilt auch für Online-Händler in Drittländern, die ihre Waren in die Europäische Union verkaufen. Deutsche Verbraucher können also auch nach dem Brexit von der Geoblocking-Verordnung profitieren.

Ein deutscher Kunde, der z. B. in einem englischen Online-Shop bestellen möchte, darf nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung auf die deutsche Seite des Shops weitergeleitet werden. Ihm darf auch der Zugriff auf die en

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    Brexit in Sachen Datenschutz für Unternehmen und Verbraucher?

Mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt erstmals ein einheitliches Datenschutzrecht in allen EU-Ländern. Die DSGVO räumt Verbrauchern zahlreiche Rechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten ein. Beispiele sind die Rechte auf Information, auf Korrektur und auf Löschung. Für Unternehmen bedeutet die DSGVO, dass sie ein hohes Datenschutz-Niveau beim Sammeln, Speichern und Nutzen der Kundendaten gewährleisten müssen. Sonst drohen hohe Bußgelder.

Bis zum Brexit gilt die DSGVO in Großbritannien weiterhin. Unklar ist, was danach passiert.
Erfolgt der Brexit auf Basis des verhandelten Austrittsabkommens, werden viele europäische Gesetze inhaltlich in gleicher oder ähnlicher Form im britischen Recht wieder auftauchen. Gemäß der Internetseite der britischen Regierung gilt das auch für die DSGVO.

Bei einem „no-deal“ Brexit würde Großbritannien zum Drittland. Unternehmen müssten dann grundsätzlich von Verbrauchern aus Europa eine Einwilligung einholen, bevor sie ihre Daten in Großbritannien sammeln, speichern oder nutzen dürfen. Anders wäre das nur, wenn die EU offiziell feststellt, dass Großbritannien weiterhin ein der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweist. Dafür müsste die EU-Kommission einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erlassen.
Gibt es keinen solchen Beschluss, können britische Unternehmen z. B. von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Standardvertragsklauseln unterzeichnen. Mit ihnen verpflichten sie sich, ein hohes Datenschutzniveau einzuhalten.

Für europäische Verbraucher ändert sich wenig. Britische Unternehmen, die in der EU Daten sammeln, speichern oder nutzen, fallensowohl nach einem geordneten als auch einem „no-deal“ Brexit weiter unter die DSGVO. Allerdings kann sich die Durchsetzung der Rechte aus der DSGVO nach einem ungeordneten Brexit schwierig gestalten.

   

EU-Binnenmarkt & Wirtschaft

    Ist duty-free Shopping nach dem Brexit wieder möglich?

Ob nach einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union duty-free Shopping wieder möglich ist, hängt davon ab, wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Königreich und der EU geregelt werden wird. Bleibt Großbritannien in der Zollunion, wird es kein duty-free Shopping geben. Im Falle eines harten Brexits könnte duty-free Shopping wieder eingeführt werden.

    Müssen Verbraucher nach dem Brexit für in Großbritannien gekaufte Waren wieder Zoll bezahlen?

Gemäß den derzeit geltendem EU-Regeln können Verbraucher Waren für den persönlichen Gebrauch in uneingeschränkter Menge mitbringen, sofern der Zoll und die Steuern in dem Land entrichtet wurden, in dem die Ware gekauft wurde. 800 Zigaretten, 10 Liter hochprozentiger Alkohol gelten z. B. als persönlicher Bedarf. Für Parfum gibt es keine Beschränkungen. Bei einem „No deal“-Szenario könnten Zollkontrollen wieder eingeführt werden.
Nicht deklarierter Tabak oder Alkohol, der die Freimenge überschreitet, könnte vom Zoll beschlagnahmt werden. Ausserdem könnten beim Überschreiten der Freimenge Steuerzahlungen (z. B. Mehrwertsteuer, britische Verbrauchsteuer) fällig werden.

xxverbrauch

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