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Darf ich zu Ostern verreisen? Bußgelder drohen

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– Familienfeste und Verwandtenbesuche sind verboten, also auch die Fahrten dorthin.

– Spritztouren ins Grüne sind verboten.

– Für Mecklenburg-Vorpommern gilt von Karfreitag bis Ostermontag striktes Einreiseverbot

– Thüringen kündigt an, Reisende aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen in Quarantäne zu setzen

– Dürft ihr in euer Ferienhaus oder Ferienwohnung fahren? …

– Dürft ihr in euer Ferienhaus oder Ferienwohnung fahren? Hierzu haben wir leider keine Aussagen in den Medien gefunden.

Im schlimmsten Fall lässt euch die Polizei vermutlich durch, aber dann müsst ihr 14 Tage in Quarantäne bleiben ?!

Es wird dazu geraten, die örtliche Polizei oder das Fremdenverkehrsamt anzurufen, da die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.

– Ferien gelten grundsätzlich nicht als Reisegrund

– Auslandsreisen sind verboten

– Nach den Vorgaben von Bund und Ländern sind Übernachtungen nur in notwendigen Fällen und „ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ möglich.

– Lebenspartner dürfen sich zu Ostern besuchen. Allerdings müssen sie eine Abstand von 1,5 Meter halten. (Das ist wohl kein Witz sondern Bürokratie)

– LIDL, Rewe etc. raten ihren Kunden nicht erst zu Gründonnerstag oderKarfreitag einzukaufen. Hier sind lange Wartezeiten zu erwarten.

In den Bundesländergibt es unterschiedliche Bußgelder.

Zitat aus rtl.de: „Wenn man zum Beispiel doch in Versuchung gerät und zu touristischen Zwecken irgendwo übernachtet, drohen zur Zeit Strafen um die 500 Euro.
Ein Verstoß gegen die Kontaktsperre: 200 Euro,“ erklärt Mutschke.
„Das kann im Wiederholungsfall auch wirklich bis zu 25.000 Euro gehen. Je schwerer die Verstöße sind, kann es sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Deshalb die aktuellen Verordnungen bitte wirklich einhalten!“