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Geld versus Gutschein: Veranstaltungen in der Eu

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Darf der Veranstalter mir einfach einen Gutschein ausstellen statt den Ticketpreis zurückzuzahlen?

In der EU herrschen große Unterschiede.


Im Folgenden findet ihr einen Auszug aus der Website des
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz E.V., die ständig upgedatet wird.

„Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, werden zahlreiche Veranstaltungen in Europa abgesagt oder verschoben: von den Olympischen Spielen über die Fußball-EM und den Eurovision Song Contest bis hin zu Konzerten, Festivals und Besuchermessen.

Sind Sie von einer Event-Absage betroffen, können Sie nach deutschem Recht das Geld für Ihr Ticket vom Veranstalter zurückverlangen.

Wenden Sie sich am besten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, an den Veranstalter und bitten um Erstattung des Ticketpreises. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. In manchen Fällen übernimmt der Tickethändler die Abwicklung. Schreiben Sie im Zweifelsfall an beide.“


Für die Einzelnen Länder gelten die folgenen Fregelungen. Die Einzelheiten findet ihr
hier:

– Belgien: Veranstalter dürfen Gutscheine anbieten

– Frankreich: Veranstalter dürfen Gutscheine bei abgesagten Events anbieten

– Italien hat Gutschein-Lösung eingeführt

– Niederlande: Verbraucher nicht dazu verpflichtet, Gutschein anzunehmen

– Österreich: Besondere Gutschein-Regelung für die Ticketerstattung

– Portugal: Keine Erstattung des Ticketpreises


Des Weiteren behandelt der
Artikel
die folgenden Fragen:

– Neuer Termin für abgesagte Veranstaltung: Was, wenn ich da nicht kann?

– Die Veranstaltung fällt wegen Corona aus. Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

– Event findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (z. B. Geisterspiel)

– Ich bin in Quarantäne und kann daher nicht zur Veranstaltung: Welche Rechte habe ich?

– Kann ich aus Angst vor Corona-Ansteckung den Ticketpreis zurückverlangen?

– Der Veranstalter geht in Folge der Coronavirus-Krise insolvent. Welche Rechte habe ich?

– Wer ist mein Ansprechpartner, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird: Veranstalter oder Tickethändler?

– Was ist mit meinen weiteren Ausgaben für Anreise & Unterkunft. Bekomme ich diese zurück?

– Ich habe eine Ticketversicherung oder Reiserücktrittversicherung. Greift diese?

Xxrecht

xgutschein

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