Ungewöhnliches Urteil: Lufthansa verklagt Business-Class-Flex-Ticketinhaber auf Schadensersatz und gewinnt
Die Deutsche Lufthansa hat einen Business-Class Kunden der ein extrem hochpreisiges und damit den Bedingungen nach unendlich oft umbuchbares Ticket und kostenfrei stornierbares Ticket vor Gericht gezerrt und Schadensersatz für die Nutzung der Lounge verlangt: Der Richter schloss sich – obwohl der Kunde sich exakt an die Ticketbedingungen der Lufthansa hielt – dem Unternehmen zu und verurteilte den Kunden zu Schadensersatz in Höhe von etwa 2000€.
Der Kunde hatte bei Lufthansa am 28.11.2011 ein vollflexible Businessclass Onewayticket von München nach Zürich zum Preis von 744,46€ gekauft. Anschliessend checkte der Kunde 35 mal ein, besuchte die Lounge und buchte den Flug anschliessend um. Dies geschieht im vollkommenen Einklang mit Ticketbedingungen. Denn durch den absurden Preis bekommt der Kunde das recht auf unendlich viele Umbuchungen innerhalb der Geltungsdauer – hätte also auch täglich die Lounge besuchen können.
Die Lufthansa stornierte das Ticket am 09.12.2012 und behielt auch noch 35€ Ticketservice-Charge ein!
Der Kunde der Lufthansa kaufte sich am 29.12.2012 erneut ein Full-Flex-Business-Class-Ticket und besuchte die Lounge, konnte den Flug jedoch nicht antreten und musste umbuchen. Die Lufthansa stornierte daraufhin das vollflexible Ticket entgegen der eigenen Bedingungen und aller IATA-Regularien. Im Juni 2013 forderte die Fluglinie den Kunden auf, für die Loungebesuche 1980 Euro Schadensersatz zu zahlen – also 55€ pro Besuch. Der Fluggast zog gegen diese Ungerechtigkeit vor Gericht und verlor: Das Amstgericht München gab der Fluglinie Recht und verurteilte den Kunden zu Schadensersatz. (Aktenzeichen 213 C 31293/13) C
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