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Wie du deine Reise wegen Corona stornieren/umbuchen kannst

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Angst vor Ansteckung ist kein Grund, eine Reise kostenlos zu stornieren. Doch die Reiseveranstalter reagieren auf Coronavirus im Sinne ihrer Kunden.

Aktuelle Zusagen der Reiseveranstalter

– Lufthansa bietet kostenlose Umbuchungen an, für Flüge bis 23. Februar.

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Der Trend

Wegen Corona-Angst kann man keine Reise kostenlos stornieren. Allerdings gibt es einen neuen Trend: Die Reiseveranstalter bietenkostenlose Stornierungen von sich aus an. Leider meistens nur kurz vor der Abreise.

– Bis 14 Tage vor Abreise, TUI, Schauinsland, Alltours für begrenzte Zeiten,

– FTI für Reisen bis Ender Oktober

– Neubuchungen stornierbar: DER Touristik nur mit den Marken Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, ITS Reisen und Jahn Reisen.
GBECO für 2020

Darüber hinaus gibt es noch viele Varianten, die sich ständig ändern.

Deshalb kontrolliert die Bedingungen eures Reiseveranstalters.

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Exbir kann euch keinen juristischen Rat geben. Daher sind die folgenden Aussagen Zitate aus verschiedenen Quellen.

Flug

Fluggesellschaften haben mehrere tausend Flüge gestrichen. Hier gelten dann die üblichen

Bedingungen

für Stornierung und Schadensersatz. Unter diesem Link findet ihr auch den Musterbrief, um Entschädigungen zu beantragen.

Pauschalreisen, Gruppenreisen

Aussichtsreiche Stornierung bei Pauschalreisen, besonders bei Gruppenreisen, scheint zu sein, wenn der Veranstalter nicht mehr in der Lage ist, die versprochenen Leistungen zu garantieren. Zum Beispiel wenn Flüge gestrichen werden, oder die Besichtigungsziele geschlossen werden.

Dies ist für die Lage in China (Corona-Virus), in vielen Fällen bereits gegeben.

In diesem Fall wird der Reiseveranstalter vermutlich sogar von sich aus die Reise stornieren.


„Quelle: Finanztipp

– Urlauber können eine gebuchte Reise nur bei höherer Gewalt kostenlos stornieren.

– Unter höhere Gewalt fallen Kriege, politische Unruhen oder Naturkatastrophen.

– Ein Terroranschlag in Ihrem Reiseland ist meist kein ausreichender Grund für einen kostenlosen Rücktritt.

– Viele Reiseveranstalter zeigen sich kulant und ermöglichen es Kunden, kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.“


Zur Reisewarnung beim Auswärtigen Amt.

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist wenig hilfreich bei Epidemie. Sie übernimmt im Normalfall nur die Schadensfälle, die in der versicherten Person liegen: bei Unfällen oder Erkrankungen, Tod eines nahen Angehörigen, plötzliche Arbeitslosigkeit, Unverträglichkeit bei Impfungen.


Quelle: „Secure-Travel

Nur wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder so genannte höhere Gewalt vorliegt, können Sie den PAUSCHAL-Urlaub kostenlos stornieren.

Habt ihr die Reise selbst gebucht, gibt es keine Möglichkeit des Schadensersatzes. Es kann aber helfen, sich mit den jeweiligen Vertragspartner in Verbindung zu setzen.“

Xxverbrauch

Xxrecht

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