Airfasttickets storniert Flüge grundlos – bitte Buchungen überprüfen
Von weiteren Buchungen bei Airfasttickets raten wir im Moment dringend ab
Das Onlinereisebüro Airfasttickets – das schon mehrfach durch ungewöhnliches Geschäftsgebahren auffällig wurde – hat heute erneut bereits ausgestellte Tickets unter dem Vorwand von Kreditkartenproblemen storniert. In allen uns bekannten Fällen waren die Abbuchungen jedoch korrekt erfolgt: Die Abbuchung findet in der Regel zeitgleich mit der E-Ticketausstellung statt.
Wir empfehlen daher allen Reisenden, die kürzlich eine Buchung mit Airfasttickets gemacht haben, im Check-My-Trip den Status ihres E-Tickets zu prüfen.
Die aktuellen Fälle unberechtigter Stornierungen bereits ausgestellter Tickets (ohne Gutscheineinsatz) kommt Branchenexperten zur Folge überraschend – da das Unternehmen einen Wachstumsplan hat und einen Börsengang anvisiert und zu einer Branchengröße aufsteigen will. Hier wäre eine große Berichterstattung oder ein Shitstorm auf Facebook von enttäuschten Kunden oder ein öffentlicher Gerichtsprozess für das Ansehen des Unternehmens extrem schädlich.
Ein Onlinereisebüro hat seine Mittlerpflicht nach Ausstellung des Tickets erledigt und darf danach Änderungen an einem Vertrag zwischen Passagier und Airline nur mit Zustimmung des Passagiers vornehmen, auch z. B. bei Flugzeitenänderungen. Jedoch halten sich viele Reisebüros regelmäßig nicht an Vorschriften. Exbir-Redakteuer ChrissFlyer hatte vor einigen Tagen einen ähnlichen Fall mit dem Onlinereisebüro Edreams.it, wo das Ticket von Juli 2013 ohne sein Wissen storniert wurde. Edreams hat jedoch – nach rechtlicher Aufklärung am Abflugtag das Ticket wieder ausgestellt und die Preisdifferenz übernommen.
Solltet auch Ihr von einer unberechtigten nachträglichen Stornierung betroffen sein – dann legt sofort Widerspruch ein und verweist auf den bestehenden Vertrag zwischen Passagier und Airline. Dieser darf in keinem Fall vom Reisebüro storniert werden. Auch liegt hier kein Irrtum und damit kein Anfechtungsgrund seitens des Reisebüros vor – da die Rabatte im vollen Gewissen als Marketinginstrument gegeben werden damit Passagiere beim Onlinereisebüro und nicht direkt bei der Airline buchen. Hier darf ein Onlinereisebüro nach der Ticketausstelung (Annahme eures Angebots) auf keinen Fall mehr in euren Vertrag mit der Airline eingreifen. Die Vermittlung ist damit abgeschlosssen. Kunden die von dem rechtswidrigen Verhalten von Airfasttickets betroffen sind, sollen bei der IATA und der Airline auf dessen Ticketstock das Ticket ausgestellt ist Beschwerde einlegen und der Fluglinie deutlich machen, dass der Kunde als Vertragspartner niemals einer Stornierung zugestimmt hat. Zudem empfiehlt sich eine Beschwerde bei Verbraucherzentrale und Wettbewerbszentrale.
Aktuell scheinen die Stornierungen nur die beiden jüngsten Rabatte zu betreffen und innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurden.
Dennoch empfiehlt sich eine Prüfung von Bestandsbuchungen.
Von weiteren Buchungen bei Airfasttickets raten wir im Moment dringend ab