Reise-Magazin

Gepäckverlust am Flughafen kann jeden treffen – das ist dann zu tun

Das Flugzeug entwickelt sich immer mehr zum Standardtransportmittel. Doch mit den steigenden Passagierzahlen wächst auch die Zahl der beschädigten oder vermissten Gepäckstücke. Je nach Konstellation stehen dem Flugreisenden verschiedene Optionen zur Auswahl.

Auch wenn viele denken, dass es nur die anderen trifft

Es ist wohl der Albtraum für viele Reisende: langsam laufen alle Koffer und Gepäckstücke im Ankunftsbereich auf die Kofferbänder. Die Mitreisenden nehmen kontinuierlich ihre Gepäckstücke weg, nur der eigene Koffer ist nicht dabei. Gleichzeitig zieht vielleicht ein anderer Koffer schon die ganze Zeit seine Bahnen in der Gepäckbandschleife. Irgendwann kommt dann der Zeitpunkt, an dem akzeptiert werden muss, dass das eigene Gepäck nicht mehr auf dem Band auftauchen wird. Dann führt der nächste Weg direkt zum Flughafen-Reisebüro. Aufgrund des internationalen Charakters von Flughäfen werden diese in der Regel als „Lost & Found“-Schalter bezeichnet.

Die Vorgehensweise, wenn das Gepäck nicht ankommt

Dort benötigt man den Ticket-Kontrollabschnitt vom Check-in, den man als Gegenstück zur Gepäckbanderole erhalten hat. Hier wird auch die konkrete Zuständigkeit geklärt. Bei Pauschalreisen ist das der Reiseveranstalter, bei direkten Flugbuchungen die Airline. Hier wird nun auch vereinbart, wie weiter mit dem Gepäck verfahren werden soll, falls es auftaucht. Einige Fluggesellschaften liefern es an die Hoteladresse der Passagiere, bei anderen muss es am Flughafen abgeholt werden. Dann sind die Fluggesellschaften jedoch zur Erstattung der Fahrkosten verpflichtet, Fahrbelege sollten also unbedingt aufbewahrt werden. Beim Gepäckverlust am Heimatflughafen ist der Gepäckverlust weniger problematisch, denn zumindest hat man hier schnell Ersatzkleidung zur Verfügung. An Reise- oder Urlaubsziel dagegen wird es meist stressiger.

Insbesondere am Reiseziel ist es ohne Gepäck problematisch

Hier wird zumindest für ein paar Tage Wechselkleidung benötigt. Auch Basis-Toilettenbedarf ist wichtig. Wer diese Teile nachkauft, muss unbedingt die Rechnungen aufheben. Einige Airlines und Reiseveranstalter halten aber auch Sets mit etwas neuer Unterwäsche und Toilettenartikeln bereit. Die Verlustanzeige des Gepäcks sollte unbedingt vor Verlassen des Flughafengeländes erfolgen, denn danach fällt die Beweispflicht, dass überhaupt Gepäck abgegeben und tatsächlich verloren wurde, beim Kunden. Auch wenn dieser nun bis zu 21 Tage für die Verlustmeldung Zeit hat. Jedoch bezieht sich diese Frist eher auf den Fall der beschädigten Gepäckstücke. Hier muss jedoch klar unterschieden werden: gebrochene Flaschen und die daraus resultierenden Schäden werden nicht übernommen.

Effektive Zahlen rückläufig, denn sind mehr als 7 Reisende je 1.000 betroffen

Überhaupt gibt es eine Obergrenze, die zwischen 1.200 und 1.400 Euro liegt. Wertgegenstände, die nicht mit ins Handgepäck können und zwingend so transportiert werden müssen, sollten daher immer separat versichert werden. Wie wichtig das ist, zeigen schon die Zahlen an Gepäckstücken, die beim Flugverkehr verlorenen gehen. 2007 gingen noch knapp 47 Millionen Gepäckstücke verloren. Doch seither haben die Flughafenbetreiber viel in effiziente Technik investiert. Trotz einer Steigerung der Flugpassagier um circa ein Drittel gingen die verloren gegangen Gepäckstücke bis 2013 auf knapp 22 Millionen Verluste zurück. 2014 war jedoch wieder ein leichter Anstieg auf gut 24 Millionen festzustellen. Daraus lässt sich errechnen, dass die verlorenen Gepäckstücke immerhin um fast zwei Drittel zurückgingen.

Checkliste, wenn Gepäck vermisst wird oder beschädigt wurde

Bezogen auf 1.000 Fluggäste entspricht das einer Quote 7,3 Fluggästen, die einen Verlust des Gepäcks erleben. Zusammengefasst sollten die Fluggäste dabei immer folgendermaßen vorgehen:

  • Verlustanzeige am „Lost & Found“-Schalter mit dem Aushändigen einer Verlustanzeige
  • oder Verlust- bzw. Beschädigungsanzeige binnen 21 Tage nach dem Flugtermin
  • sofort klären, wie mit dem Gepäck verfahren werden soll, wenn es auftaucht (Lieferadresse)
  • Belege für Ersatzbekleidung und Toilettenartikel aufbewahren (maximale Auszahlungslimits beachten)
  • Fluggesellschaften nach der Ankunft zuhause noch einmal eine schriftliche Frist setzen, um schneller Schadensersatzforderungen geltend machen zu können.

Flugpassagiere genießen weitreichende Rechte in Europa

Den Schaden durch beschädigtes oder verlorenes Gepäck beziffern Fluggesellschaften auf circa 10 Milliarden Euro. Das ist insofern eine Zahl, als dass sie auch in etwa den Gewinnen der Airlines entspricht. Schon aufgrund der Größenordnung lässt sich darauf schließen, dass Fluggesellschaften hier sicher auch Einsparungspotenzial beim Schadensersatz sehen. Doch innerhalb Europas haben die Fluggäste weitreichende Rechte. Selbst bei Pauschalreisen kann eine tägliche Preisminderung von bis zu 25 Prozent erreicht werden. Wichtig ist nur, dass der Schaden oder Verlust möglichst unverzüglich gemeldet wird und sich Fluggäste nicht abspeisen lassen. Übrigens steigt das Risiko des Gepäckverlusts bei Anschlussflügen. Statistiken zeigen, dass nur hier rund 50 Prozent aller Gepäckstücke verloren gehen.