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Brexit-Vertrag: Ergebnisse für Reisende

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– EU-Fluggastrechte
Von und nach Großbritannien gelten die alten Fluggastrechte. Allerdings nur, wenn man nicht aus einem Drittstaat in die EU fliegt.

– Eurostar
Für Bahnfahrten bleiben die alten EU-Fahrgastrechte erhalten.


– Führerschein

Es gilt weiterhin die Gültigkeit eines deutschen, europäischen oder internationalen Führerscheins.

– Überseegebiete

Für die Überseegebiete gelten die gleichen Regelungen wie für Großbritannien (Bermuda, die Caymaninseln,Anguilla etc.) Ausnahme ist Gibraltar, siehe unten.

– Reiseversicherung für Urlaub in Großbritannien

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) sind weiterhin gültig.

Empfohlen wird allerdings eine private Reiseversicherung, um einen evtl. notwendigen Rücktransport abzusichern.

– Gibraltar tritt Schengen Raum bei.
Daher können Deutsche nur mit dem Personalausweis einreisen.

– Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tage
benötigen EU-Bürger zukünftig ein Visum

– Einreise nach Großbritannien
nur noch mit Reisepass ab 21. Oktober 2021

– Keine Roaming-Kosten

für Deutsche in Großbritannien

Die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 geben bekannt, dass es bei den heutigen Roaming Gebühren bleibt.

Das bedeutet: In der EU wurden Gebühren für das mobile Surfen mit ihren „Roam Like Home“-Regeln innerhalb der EU-Länder abgeschafft.

Daher fallen in Großbritannien auch zukünftig keine zusätzlichen Gebühren an. Es sollen die gleichen Regeln gelten wie in den Nicht-EU Staaten Norwegen und Island.