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Bundestag regelt Gutscheine für ausgefallene Reisen

Wissen / Kommentar    



Solltet ihr den Gutschein annehmen?


Die gesetzliche Regelung besagt eindeutig, dass ihr den Gutschein nicht annehmen müsst. Ihr könnt auf die Rückzahlung eurer Zahlung bestehen.

Der Bundestag hat sich mit dieser Entscheidung lange schwer getan.

Es gab starke Bestrebungen den Reiseveranstalter das Geld zu belassen, um sie vor Insolvenz zu schützen. Das ist einer der Gründe, warum die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind.

Sie haben darauf gehofft, das Geld über Gutscheine behalten zu können.

Ihr müsst euch jetzt also entscheiden: Geld oder Gutschein.

Nehmt ihr den Gutschein, so helft ihr den Gesellschaften. Sollte diese Pleite gehen, so tritt der Staat ein und zahlt das Geld aus.
Ihr habt also keinen finanziellen Nachteil.
Doch es kann sein, dass ihr lange auf euer Geld warten müsst.

exbir rät das Geld zu nehmen.


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Ihr habt das Geld und könnt ruhig schlafen

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Der Gutschein bindet euch an den Veranstalter und ihr könnt nicht bei einem anderen buchen

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Ihr könnt eueren Urlaub frei planen, ohne ständig an den alten Vertragspartner zu denken

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Was man hat, dass hat man. Alte exbir Weisheit.

Xxpleitexgutschein Xxrecht Xxverbrauch