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Die neue Gutscheinregelung der Bundesregierung

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Damit ist geregelt, wie Gutscheine oder Rückzahlungen zu erfolgen haben.
Dies gilt für Flugtickets, aber auch für Tickets für Veranstaltungen

Nach der alten Regelung müssen abgesagte Pauschalreisen innerhalb 14 Tagen rückgezahlt werden, Flüge innerhalb 7 Tage.

Und so sieht die neue Regelung aus:

– Die Regelung gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden.

– Die Gutscheine müssen bis Ende 2021 eingelöst werden.

– Hat der Gutscheinbesitzer den Gutschein nicht eingelöst, dann muss der Veranstalter den Gutscheinwert auszahlen.

Leider ist zu erwarten, dass die Regierung die Gesetze noch ändern wird, da sowohl von den betroffenen Veranstaltern als auch von den Verbraucherschutzverbänden Einwände kommen.

Außerdem ist die Verträglichkeit mit Vorschriften der EU nicht in allen Fällen gegeben.

Unklar ist, was geschieht, wenn der Veranstalter zwischenzeitlich pleite geht.

In diesem Fall wird es dem Gutscheininhaber wohl gehen, wie beim Kornkurs von Thomas Cook.

Er bekommt nur einen Bruchteil bis Nichts von seinem Geld zurück.