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Geld versus Gutschein: Flug und Reisen

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06.05.20 Darf der Veranstalter mir einfach einen Gutschein ausstellen statt den Reisepreis zurückzuzahlen?

Die EU hat zu Gunsten des geldlichen Ersatzes entschieden. Doch es gibt neue Vorschläge

EU lehnt Gutscheinlösung ab

Eine Gutscheinlösung wäre nur mit Änderungen von Verordnungen der EU möglich gewesen. Dies wurde aber vom Europäischen Parlament abgelehnt.

Länder die die Niederlande, die den Gutschein bereits eingeführt haben, werden diese Regelung wieder rückgängig machen müssen.

EU-Verordnung verlangt Erstattung innerhalb von 7 Tagen

Nach Artikel 8 besteht ein Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

Die Regelungen sind kompliziert, deshalb weisen wir auf die Beurteilung durch Rechtsanwaltes Woike hin.

Kommt der Gutschein in anderer Form?

Auch exbir hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Gutschein nichts nützt, wenn der Veranstalter pleite geht. Und dies kann besonders bei Hotels und Reiseveranstalter auch erwartet werden.

Andererseits sind Gutscheine sicherlich ein begrüßenswertes Mittel, um die Finanzkraft der Unternehmen zu stärken und so eine Pleite abzuwenden.

Hier setzt EU-Verkehrskommissarin Adian Valean an und schlägt vor, dass Gutscheine von in Konkurs gegangenen Unternehmen von einem EU-Fond (Reisesicherungsfonds) ersetzt werden.

Dieser Fond würde zwar die Gutscheininhaber sicherer machen.

Aber er hat auch Nachteile.

Zuerst wird der Fond die Reisekosten erhöhen, da er auf alle gebuchten Reisen umgelegt werden soll.

Zweitens wird hier wieder eine neue Bürokratie geschaffen.

Und Drittens wird der Nachteil des Gutscheines, hinsichtlich der Flexibilität auf einen anderen Reiseveranstalter umzusteigen, nicht beseitigt.

Xxrecht

xgutschein

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