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Lufthansa: Nur 32 von geplanten 1720 Flügen starten am Montag – Eure Rechte

Die Deutsche Lufthansa hat angekündigt, morgen nur 32 von 1720 Flügen durchführen zu wollen. Das sind mehr Annulierungen als Low-Cost-Airlines wie Ryanair in einem normalen Jahr vornehmen. Passagiere sollten wissen, dass der Streik durch die Abgabe eines nichtverhandelbaren Witzangebotes seitens der Geschäftsführung an die verdienten Mitarbeiter zu Stande gekommen ist und so für die Konzernleitung um Christoph Franz vorhersehbar war – und somit aus unserer Sicht keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt – dies ist aber juristisch umstritten (es gibt auch ein einzelnes BGH Urteil für LH, das Streik als Höhere Gewalt sieht), so dass wir die Kompensationzahlung nach Artikel 7 hier ausklammern wollen. Natürlich  greifen die anderen Rechte der Europäischen Fluggastverordnung EG 261/2004 – und zwar in allen Punkten: Ersatzbeförderung zum „nächtsmöglichen“ Zeitpunkt sowie Verpflegung, Betreuung und Übernachtung wenn notwendig!

Alle Passagiere, die morgen einen Lufthansaflug gebucht haben, haben das Recht, schnellstmöglich auch mit einer Fremdairline zu Ihrem Zelort transportiert zu werden. Gibt es zum Beispiel je nach Reiseziel einen alternativen Flug mit anderen Airlines, muss eine Umbuchung durch die Lufthansa auf die nächstmögliche Alternative vorgenommen werden. Dabei muss die Lufthansa auch auf Fremdairlines wie Iberia, British Airways oder Ryanaiar umbuchen. Verweigert Lufthansa dies, kann der Passagier bei einer richtigen Airline ein neues Ticket kaufen und Lufthansa muss diese Kosten erstatten. Zwar gibt es seitens des Passagiers eine Schadensminimierungspflicht – muss der Passagier jedoch reisen und die Airline stellt sich quer – kann der Passagier auch teure Verbindungen am Abflugtag bei anderen Fluglinien erwerben.

Verpasst Ihr einen Langstreckenflug – auch mit einer anderen Airline – aufgrund eines annulierten Zubringers – zum Beispiel ein Lufthansazubringer und ein Singapore Airlines Flug nach Asien – muss Lufthansa sämtliche Folgekosten tragen und/oder die Umbuchung durchführen.

Exbir-Tipp: Sofern das Lufthansapersonal versucht abzublocken – nehmt auf jeden Fall eine Kopie von EG 261/2004 mit. Wenn Lufthansa dann – wie gewöhnlich erklärt, dass man europäisches Recht nicht akzeptiere oder andere Worthülsen nutzt zum Beispiel, dass das Recht gegen die AGBs vertoße (dieses Argument wurde ernsthaft schon angebracht) – verlangt Ihr am besten vor Zeugen eine Umbuchung auf eine Wunschverbindung bei einer Drittairline. Bestenfalls sucht Ihr Euch die Verbindung selbst heraus, da die Miatrbeiter selbsständig meist „leider keine passenden Verbindungen finden“. Lufthansa muss auch auf easyJet oder Ryanair umbuchen – sofern diese Alternativen darstellen -auch wenn kein Interliningabkommen existiert. Sollte Lufthansa dies ablehnen – könnt Ihr euch ein neues Ticket kaufen und Lufthansa muss erstatten. Übrigens – das beliebte Argument des Kranichs, dass billige Buchungsklassen keine Umbuchung erlauben, ist natürlich „Schwachsinn“ – die Rechte aus EG 261/2004 gelten immer und für jeden Passagier – egal ob Goldkärtchen, Business-Reisender oder 29€ Ticket Passagier.

Generell könnte – solten Business-Reisende bevorzugt und die Reisen der günstigen Fluggäste dadurch behindert werden – wegen Diskriminierung klagen – denn die EG 261/2004 macht dort kein Unterschied und es liegt in diesem Fall eine Diskriminierung aufgrund des Berufsstandes/Einkommenssituation vor. Seht Ihr im Internet einen freien Platz in der ECO bei einer anderen Airline – Lufthansa behauptet das Gegenteil – wird man versuchen, diese für die gestrandeten Schlippsträger freizuhalten – was eine Routineprozedur beim Kranich ist. In diesem Fall solltet Ihr den Supervisor verlangen und die Rechtslage klarmachen. Da die EG 261/2004 gilt – gilt wer zuerst am Schalter /Telefon ist bekommt den Platz und nicht wer am meisten bezahlt hat – da dies in der Verordnung unerheblich ist!

Etwas anderes und rechtlich erlaubt ist es natürlich wenn Lufthansa diese Kunden über bevorzugte Telefonnummern oder Schalter schneller berät oder eigenständig anruft – das wäre Kundenservice und absolut in Ordnung – jedoch darf die Fluglinie keinen Inhabern günstigerer Tickets die Ersatzbeförderung verweigern um Plätze für höherpreisig Reisende zu blocken.

Weiterhin – sofern es abshebar ist dass sich euer Abflug – auch nach Umbuchung auf eine Fremdairline – mehr als 2 Stunden verspätet muss Lufthansa euch Essen, Getränke und Telekommnikation zur Verfügung stellen. Verweigert Lufthansa dies – Qittungen sammeln und einklagen.

Das selbe gilt für die Kompensationszahlungen: Lufthansa ist dafür bekannt wie kaum ein anderes Unternehmen auf der Welt geltendes Recht zu ignorieren – Passagiere über die Rechtslage zu belügen und irrezuführen und auch die Informationspflichten über EG 261/2004 zu vernachlässigen. Die Airline wäre sogar dazu verpflichtet, Euch aktiv über die Rechte und mögliche Kompensationen zu informieren!. Ryanair zum Beispiel kommt dem pro-aktiv nach in dem die Rechte auf die Bordkarten gedruckt werden!

Unsere persönliche Erfahrung – ohne Klage keine Geld – beim Kranich. In vielen Fällen reicht es aber einfach Klage einzureichen, damit der Kranich sieht, dass man es ernst meint und Lufthansa erkennt dann den Anspruch an und überweist das Geld inklusive aller Anwaltskosten noch vor dem Gerichtstermin – denn natürlich hat die Airline meist kein Interesse an weiteren negativen Urteilen, die andere Passagiere motivieren könnten, ebenfalls zu klagen und auch in den Medien Beachtung finden könnten.

Wir möchten alle Passagiere bitten – alleine wegen dem Lerneffekt für Christoph Franz -, ihre Pasagierrechte nach EG 261/2004 aktiv einzufordern und sich nicht durch Lügen vertrösten zu lassen und einfach ein paar Tage später mit Lufthansa zu fliegen und den halben Urlaub/Trip versauen zu lassen.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal Jan-César Woicke zitieren: „Passagiere sind keine Bittsteller. Sie haben Rechtsansprüche gegenüber den Fluggesellschaften“.

Wir vom Exbir-Team – selbst von den ständigen Annulierungen insbesondere bei Lufthansa und Air Berlin und den verweigerten Umbuchungen nach Wunsch genervt – möchten Euch bitten es genauso zu handhaben wie wir: Besteht auf Eurem Recht – und klagt wenn nötig. Nur so lernen die Fluglinien, dass der Kunde keine „Self-Laoding-Freight“ ist, sondern ein Mensch, der durch Willkür und kapitalistischer Gier von Herrn Franz und Co Lebenszeit verliert (eigentlich unbezahlbar), und Reiseketten zerstört werden. Die Passagierrechte sind noch viel zu gering und die Kompensationen zu niedrig und an zu viele Bedingungen geknüpft – aber nehmt wenigstens das mit, was euch zusteht.

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