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Gewählt zur „Worst Airline in the World“: Fehlende Zahlungsmoral von WOW Air bei EU261-Fällen

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Mit der Verordnung EU261/04 sind Fluggäste vor Unregelmässigkeiten im Flugverkehr geschützt und bekommen je nach Annullierungsgrund auch noch eine Entschädigung. Meint man zumindest. Bei der isländischen WOW Air („schlechteste Airline der Welt für Kompensationen„) ist dies anders.

Wir schreiben den Montag, den 04.06.2018. Ich (Martin) liege nachmittags in der heissen Nachmittagssonne im Bett meines schönen gekühlten Hotelzimmers im texanischen Dallas. Zu dieser Zeit sollte eigentlich auf Island der Hinflug des Umlaufes Keflavik – Dallas – Keflavik von WOW Air starten.

Ich war zusammen mit meinem Vater am Folgetag (somit am 05.06.2018) auf dem „Rückflug“ Dallas – Keflavik mit Anschlussflug nach Frankfurt/Main gebucht.

Hmmm. Was passiert denn gerade in Island? Bei Twitter beschweren sich bereits viele Passagiere „live“, dass das Boarding des Fluges nach Dallas nach kurzer Zeit abgebrochen wurde. Der Flug sollte auf Island um 17:30 Uhr starten. Nach kurzer Zeit war eine „neue erwartete Zeit“ um 19:00 Uhr (später 19:30 Uhr) geplant.

Auch wenn der Flieger inkl. Besatzung über Nacht in Dallas steht, war mir schon dort klar, dass es ziemlich eng mit dem Anschlussflug Richtung Frankfurt wird. Denn die Crew muss natürlich während des Aufenthaltes in Dallas die gesetzliche Ruhezeit einhalten. Jede Verspätung des Hinfluges wirkt sich somit auch auf den pünktlichen Abflug am Folgetag auf Dallas – Keflavik aus. Ich rechne schon insgeheim damit, dass wir aufgrund einer riesigen Verspätung auf Dallas – Keflavik unseren Anschlussflug auf Island verpassen.

Wir verbringen die restliche Zeit bis zum frühen Abend im Hotelzimmer in Dallas und aktualisieren im Minutentakt den Flugstatus der isländischen Flughafenwebsite. Irgendwann wird der Flug nach Dallas dann annulliert. Einer der 3x damaligen A330 ist kaputt gegangen und WOW Air hatte wieder wie so oft mal kein Ersatzflugzeug zur Verfügung. 

Da ich bereits wusste, dass WOW Air keine Kooperationen zu anderen Airlines pflegt und auch im Fall einer Annullierung auf keine Fremdairlines umbucht, habe ich mir während der Wartezeit im Hotelzimmer (bis der Flug dann irgendwann hoffentlich Richtung Dallas startet …) bereits Alternativen für den Folgetag nach Frankfurt rausgesucht, um zeitnah irgendwie wieder nach Frankfurt zu kommen, sollte der Hinflug im „Worst Case“ annulliert werden. In diesem Fall wäre nämlich auch mein geplanter Rückflug von Dallas nach Island mit der identischen Maschine annulliert.

Ein eventuell gebuchter Ersatzflug wird ja dank der Fluggastrechte-Verordnung EU261/04 ja ohnehin WOW Air bezahlen, wenn sie keine zeitnahe Alternativverbindung nach Frankfurt anbieten wollen oder können – dachte ich zu diesem Zeitpunkt zumindest noch.{loadposition user7}

Es war Sommer und kaum was für unter 1000 USD pro Person nach Frankfurt/Main zu bekommen. Auch ein Inlandsflug zu einem anderen Airport in den USA, den WOW Air bedient (z.B. New York, Baltimore, Cleveland, Cincinnati usw.) war keine Alternative, da der notwendige Inlandsflug mit unter 24 Stunden Vorlauf entweder 400 oder 500 USD pro Person gekostet hätte und darüberhinaus so kurzfristig nichts auf Meilen verfügbar war.

Auch war WOW Air weder via Mail, noch über Telefon (Wartezeiten von über 2 Stunden!) zu erreichen. Eine Umbuchung meiner Buchung ab Dallas auf einen anderen Airport in den USA hätte also keinen Sinn gemacht.

Wie gut, dass man bei WOW Air auf solche Situationen gerichtet ist und die Airline einen guten Kundenservice schätzt. Meint man zumindest. Denn WOW Air hat etwa 2 Stunden nach Annullierung per SMS und Mail geschrieben, dass sie keine zeitnahe Alternative nach Frankfurt/Main finden konnten, aber gerne eine Erstattung über $550 pro Person für eine Ersatzflugverbindung anbieten können. Hört sich erstmal super an, oder?

Auch wenn die Fluggastrechtverordnung keinen genauen Betrag vorgibt und $550 pro Person für einen kurzfristigen Flug im Juni von den Staaten nach Frankfurt fast schon zu wenig ist (und WOW Air rein rechtlich ohnehin auch einen teureren Flug übernehmen muss), war ich auf Seiten von WOW Air und habe eine „kosteneffiziente“ (somit die billigste mögliche) Ersatzflugbuchung nach Frankfurt vorgenommen – einmal Dallas – New Orleans für erschwingliche 60€ (ein sensationell guter Preis, denn diesen Flug habe ich erst 4 Stunden vor Abflug gebucht und die Boeing 737-800 von American Airlines war am Ende mit 151/160 Passagieren annäherend ausgebucht!) und den Condor-Direktflug New Orleans – Frankfurt 2 Tage später für 299,99€ pro Person.{loadposition user7}

Auch mit 2 notwendigen Hotelübernachtungen in New Orleans (die ich dank Hotwire noch ziemlich günstig schiessen konnte) war diese Kombination immer noch erheblich billiger als mit einem US-Inlandsflug von Dallas nach Detroit, New York, Baltimore oder Boston zu fliegen und irgendwie eine Umbuchung meiner annullierten Dallas-Buchung ab Detroit, New York usw. zu erwirken, da viele Inlandsflüge über $400 pro Person kosten sollten.

Nach Rückankunft in Deutschland habe ich online den Claim bei WOW Air beantragt – meine Auslagen bestanden aus der Ersatzflugbuchung Dallas – New Orleans, New Orleans – Frankfurt, 2 nötige Hotelübernachtungen in New Orleans, Verpflegung (ca. 60 USD für 2 Tage, wir waren vor Ort in den zusätzlichen 48h extrem sparsam) und natürlich der EU-Ausgleichszahlung von 2x 600€. 

Da WOW Air auch nach Wochen nicht reagiert hat, musste ich nach einer gesetzten Nachfrist schlussendlich einen Rechtsanwalt für Fluggastrecht beauftragen. 

Leider hat WOW Air auch meinen beauftragten Anwalt so lange ignoriert, bis ich bzw. mein Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main eine Klage eingereicht hat – dann ging es plötzlich sehr schnell und die eingereichte Klage wurde mittels Anerkenntnisurteil sogar durch WOW Air akzeptiert.

Eine tolle Sache, dass WOW Air nun endlich alle Auslagen inkl. der EU-Entschädigung in Höhe von 600€ pro Person zahlt, oder? Nein, leider nicht. Denn nun sind viele weitere Wochen vergangen und WOW Air hat die Überweisung immer noch nicht ausgeführt.{loadposition user7} 

Wie man an dieser Geschichte sieht: Auch wenn eine Klage mittels Anerkenntnisurteil durch eine Airlines akzeptiert wird, ist es bei „gewissen“ Airlines wie WOW Air immer noch ein langer und steiniger Weg, um an sein Geld zu kommen. Ich bin tatsächlich gespannt, ob ich in dieser Sache jemals mein Geld überhaupt bekomme… auch wenn ich zwischenzeitlich nochmal im Oktober mit WOW Air günstig in den Staaten war, hat mir diese Sache gezeigt, dass WOW Air die Fluggastrechte sprichwörtlich mit Füssen tritt und denen alles egal ist. 

WOW Air wurde nämlich durch www.airhelp.com – einem Inkasso-Dienst für Fluggastrechte –  zwischenzeitlich zur „schlechtesten Airline“ (siehe hier oder hier direkt bei airhelp.com auf Seite 8, Platz 72 von 72) gewählt, da AirHelp offenbar ebenfalls regelmässig größte Probleme hat, gegen WOW Air gerichtlich vorzugehen bzw. an das Geld für Kunden zu kommen.

Welche Erfahrungen habt ihr zu diesem Thema? Schonmal zufällig gegen WOW Air geklagt? Hat in eurem Fall WOW Air problemlos euer Geld gezahlt? Schreibt es doch mal in die Kommentare!{joscommentenable}