EG 2612004

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EU-Fluggastrechte: Ansprüche im Ausland durchsetzen -Rechtsdiensleister und Schlichtungsstellen helfenbei Airline-Willkür

„Ist der Ruf erst einmal ruiniert – lebt es sich gänzlich ungeniert“.  Diese alte Volksweisheit trifft wohl auf kaum einen anderen Industriezweig so zu wie auf die Airline-Branche wo Kundenrechte tagtäglich mit Füßen getreten werden:  Jeden Tag prellen Airlines – insbesondere Hochpreisairlines und ehemalige Staatscarrier – Passagiere um Ersatzbeförderungen, Verpflegungs- und Betreuungsleistungen und gesetzlichen Entschädigungszahlungen. Als Endkunde – insbesondere am Airport stehend – ist man der Airline-Willkür ausgesetzt.  Immer mehr Service-Dienstleister aber auch die EU selbst mit einem Verbruacherzentrum helfen geprellten Passagieren auch bei Vorfällen im EU-Ausland. Eine Übersicht.

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