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Lufthansa: Nur 32 von geplanten 1720 Flügen starten am Montag – Eure Rechte

Die Deutsche Lufthansa hat angekündigt, morgen nur 32 von 1720 Flügen durchführen zu wollen. Das sind mehr Annulierungen als Low-Cost-Airlines wie Ryanair in einem normalen Jahr vornehmen. Passagiere sollten wissen, dass der Streik durch die Abgabe eines nichtverhandelbaren Witzangebotes seitens der Geschäftsführung an die verdienten Mitarbeiter zu Stande gekommen ist und so für die Konzernleitung um Christoph Franz vorhersehbar war – und somit aus unserer Sicht keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt – dies ist aber juristisch umstritten (es gibt auch ein einzelnes BGH Urteil für LH, das Streik als Höhere Gewalt sieht), so dass wir die Kompensationzahlung nach Artikel 7 hier ausklammern wollen. Natürlich  greifen die anderen Rechte der Europäischen Fluggastverordnung EG 261/2004 – und zwar in allen Punkten: Ersatzbeförderung zum „nächtsmöglichen“ Zeitpunkt sowie Verpflegung, Betreuung und Übernachtung wenn notwendig!

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Fluggastrechte: Rechtsanwalt Jan-César Woicke beantwortet Fragen von Exbir-Lesern

Welche Rechte habe ich wenn mein Flug überbucht ist? Was muss eine Airline leisten wenn ein Flug wegen technischem Defekt um mehr als zwei Stunden verspätet ist? Ist eine Flugverlegung von Berlin-Brandenburg nach Berlin-Tegel rechtlich gesehen eine Annullierung? Und was passiert eigentlich, wenn die Airline mich nicht über eine Flugzeitenänderung informiert? Fragen mit denen sich Vielreisende regelmäßig konfrontiert sehen. Der Berlin Rechtsanwalt Jan-César Woicke gehörte zu den ersten Anwälten,die sich auf die Fluggastrechte der noch recht jungen EU-Verordnung EG 261/2004 – in der diese Fälle geregelt sind – spezialisiert hat. Auf Exbir.de könnt ihr im Rahmen unseres 48 Stunden-Specials alle Fragen rund um die EU-Verordnung stellen, die euch schon immer interessiert haben.

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