Rückflug auf eigene Faust gebucht
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BGH, Bundesgerichtshof, gibt Pauschalreisendem Recht. Er hatte am Ende seines Türkeiurlaubs seinen Rückflug selber gebucht, weil der Rückflug des Veranstalters verspätet abfliegen sollte. Das empfand er als nicht zumutbar. (h)
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