Brexit-Vertrag: Ergebnisse für Reisende
– EU-Fluggastrechte
Von und nach Großbritannien gelten die alten Fluggastrechte. Allerdings nur, wenn man nicht aus einem Drittstaat in die EU fliegt.
– Eurostar
Für Bahnfahrten bleiben die alten EU-Fahrgastrechte erhalten.
– Führerschein
Es gilt weiterhin die Gültigkeit eines deutschen, europäischen oder internationalen Führerscheins.
– Überseegebiete
Für die Überseegebiete gelten die gleichen Regelungen wie für Großbritannien (Bermuda, die Caymaninseln,Anguilla etc.) Ausnahme ist Gibraltar, siehe unten.
– Reiseversicherung für Urlaub in Großbritannien
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) sind weiterhin gültig.
Empfohlen wird allerdings eine private Reiseversicherung, um einen evtl. notwendigen Rücktransport abzusichern.
– Gibraltar tritt Schengen Raum bei.
Daher können Deutsche nur mit dem Personalausweis einreisen.
– Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tage
benötigen EU-Bürger zukünftig ein Visum
– Einreise nach Großbritannien
nur noch mit Reisepass ab 21. Oktober 2021
– Keine Roaming-Kosten
für Deutsche in Großbritannien
Die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 geben bekannt, dass es bei den heutigen Roaming Gebühren bleibt.
Das bedeutet: In der EU wurden Gebühren für das mobile Surfen mit ihren „Roam Like Home“-Regeln innerhalb der EU-Länder abgeschafft.
Daher fallen in Großbritannien auch zukünftig keine zusätzlichen Gebühren an. Es sollen die gleichen Regeln gelten wie in den Nicht-EU Staaten Norwegen und Island.