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Error Fares: Lufthansa klagt vor Gericht und gewinnt

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Die Lufthansa hat im vergangenen Dezember vor dem Gericht gegen ein Mitbewerber von exbir.de geklagt, nachdem das Schnäppchenportal Flüge in der Business Class zwischen München und San Francisco zu einem fehlerhaften Preis in Höhe von rund 700 Euro beworben hat.(m)
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Das Landgericht in München wirft dem Schnäppchenportal „gezielte Behinderung“ der Airline vor, wenn zahlreiche User durch ein Artikel auf einer Internetseite oder durch ein „Error Fare-Alarm“ (z.B. per SMS oder WhatsApp) zum buchen des Angebots „animiert“ werden. Dies ist laut dem Landgericht München wettbewerbswidrig. Der Airline entstehen durch die gezielte Bewerbung und Verbreitung eines Error Fares ein finanzieller Schaden. 

Nach der Bewerbung des Error Fares nach San Francisco wurde dieser von zahlreichen Usern des Portals gebucht. Lufhansa spricht von über 600 Buchungen, die getätigt wurden.

Ein finanzieller Schaden für die Airline entsteht z.B. für den Aufwand einer Stornierung, wenn ein Mitarbeiter eine zum fehlerhaft getätigten Preis getätigte Flugbuchung per Hand stornieren muss und eine Rückerstattung des Flugpreises einleitet. Wird eine Buchung zum fehlerhaften Preis kurzfristig getätigt (z.B. 1 Woche vor Abflug, die Stornierung erfolgt 2-3 Tage vor Abflug), hat die Airline zudem das Problem, dass sie in vielen Fällen den dann freigewordenen Sitz nicht mehr abverkauft bekommt. Da der Sitz auf dem Flug dann unbelegt ist, entsteht auch dadurch der Airline ein finanzieller Schaden.  

Entscheidet sich die Airline dazu, den „Error Fare“ nicht zu stornieren (wie es in der Vergangenheit sehr oft United Airlines, Delta Airline, Alitalia und einige weitere Airlines gemacht haben), und der Passagier nutzt seinen zum fehlerhaften Preis gebuchten Flugschein, entsteht der Airline zudem ebenfalls ein Schaden, da die Airline statt des marktüblichen (kostendeckenden) Preises nur ein Bruchteil des regulären Ticketpreises berechnet hat, der in vielen Fällen nicht kostendeckend ist. 

Das komplette Urteil unter dem Aktenzeichen 37 O 14236/17 des Amtsgerichtes München könnt ihr hier einsehen. Die Beklagte darf in Zukunft keine Error Fares mehr von Lufthansa bewerben. 

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Aktuell ist allerdings noch unbekannt, ob das Urteil des Landgerichtes München rechtskräftig ist. Es bestehen gute Chancen, dass die Beklagte (ein Schnäppchenportal aus dem Internet) bei einer Berufung in einer höheren Instanz Recht zugesprochen bekommt, da zumindest in der Economy Class in vielen Fällen ein Error Fare gar nicht von einem offiziellen Angebot einer Airline unterschieden werden kann.  

Beispiele für Error Fares

Ein Beispiel für ein Error Fare auf der Langstrecke ist, wenn eine Airline ein Ticket in der Business Class oder First Class deutlich (meist > 50%) unter den marktüblichen Preisen verkauft. So sind fast immer Business Class- oder First Class-Tickets auf der Langstrecke (z.B. nach Asien oder nach Nord- / Mittel- oder Südamerika) mit einem 3-stelligen Preis oder einem sehr tiefen 4-stelligen Preis (1.000-1.200 Euro) ein sogenannter „Error Fare“.

In der Economy Class ist hingegen mittlerweile ein Error Fare deutlich schwieriger zu erkennen: Günstigairlines wie WOW Air und Primera Air haben den Markt aufwirbelt und verkaufen Tickets über den Atlantik in die USA regelmässig mehrmals pro Monat in offiziellen Aktionen ab super günstigen 99 USD pro Flug (bzw. 198 USD Return). 

Auch bei der Billigairline Eurowings waren schon sehr oft Oneways von bzw. nach Asien/USA für 99 Euro/USD buchbar. Erst vor 3 Wochen waren wieder Oneway-Flüge von Köln nach Phuket, Thailand für 99 Euro im Verkauf. 

Aufgrund der günstigen Preise der Billigairlines auf der Langstrecke werden Hin- und Rückflüge in der Economy Class nach Asien (China, Thailand, Malaysia, Japan, …) oder Nordamerika auch von traditionellen Airlines immer öfter in speziellen Sales für 250-300 Euro Return verkauft. Zudem kommt es regelmässig bei Airlines vor, dass in Sales der Kerosinzuschlag im Ticketpreis entweder abgesenkt oder über mehrere Tage auf ein Flugschein nicht berechnet wird, womit ein Flugticket auf der Langstrecke bis zu 300-350 Euro günstiger als der Normalpreis sein kann.

In vielen Fällen ist für den Kunden somit gar nicht mehr erkennbar, ob es sich bei „sehr günstigen Angeboten“ überhaupt um ein „Error Fare“ handelt oder traditionelle Airlines den Billigairlines Paroli bieten wollen und kurzfristig (z.B. für ein paar Stunden) mit einem sehr günstigen Flugschnäppchen „kontern“.

Eure Erfahrungen mit Error Fares

Wie sind eure Erfahrungen mit Error Fares? Dann schreibt es in die Kommentare unten!
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