Nur wenige Reisende nutzen ihre ihnen zustehenden Fluggastrechte
Nur etwa 2% aller Reisgeschädigten machen Ihr Recht auf ein Entschädigung im Falle eines Flugausfalls oder eine Verspätung geltend. Dabei steht seit 2005 in der EU-Richtlinie VO(EG) 261/2004 fest, dass diese ein Anspruch darauf haben. Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die in der EU starten. Außerdem für alle dort landenden Flüge, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Entschädigungen sind von der ausführenden Gesellschaft zu erbringen. Es spielt keine Rollen, von welcher Gesellschaft das Ticket stammt. Ansprüche entstehen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen, sofern die Gründe in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen.
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