Magazin Exbir Wissen

Der sichere Urlaub im Ferienhaus? Auch in den Sommerferien?



Es ist nicht sicher, dass zu den Sommerferien die Grenzen wieder offen sind. Für Deutschland kann aber mit ziemlicher davon ausgehen, dass man zu seinem gemieteten Ferienhaus fahren kann.


Darf ich eine private Ferienwohnung noch mieten oder vermieten?


Bis einschließlich 19. April 2020 ist es privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern und -wohnungen ausdrücklich untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Es ist wahrscheinlich, dass diese Regelung bis zu den Sommerferien fällt.
Trotzdem solltet ihr mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung über kostenlose Stornierung bei Anreise- und Wohnverbot treffen.


So argumentiert der Verband Deutscher Ferienhaus Agenturen:


„Die Buchung eines privaten Ferienhauses, Finca oder Apartments gehört momentan zu der sichersten Urlaubsart, denn Sie nutzen das Feriendomizil ausschließlich mit Ihren Mitreisenden allein.

Bei einem Hotelaufenthalt sind oftmals viele fremde Menschen in Essenssälen eng zusammen untergebracht und im Falle einer Erkrankung eines Urlaubsgastes ist das persönliche Risiko einer Ansteckung wesentlich größer.

Im Ferienhaus kann man sich jederzeit frei bewegen, sein eigenes Essen zubereiten und mit dem eigenen PKW oder Leihwagen die Gegend erkunden.

Ein gemeinsamer Urlaub im Ferienhaus weitab von den Problemen des Alltags kann helfen herrlich zu entspannen und die Zeit mal nur mit den Liebsten zu genießen.“

Dieser Argumentation können wir von exbir zustimmen. Trotzdem ist es angebracht eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.


Anfahrt mit dem Auto


An diesem Wochenende (29.März 2020) wurden in Schleswig-Holstein Ausflügler von der Polizei angehalten und zurückgeschickt.

Auswahlkriterium war wohl das Nummernschild, wenn es nicht aus dem örtlichen Kreis stammte.

Da eine Anreise zu einem Ferienhaus oder Ferienwohnung kein „Ausflug“ ist, kann angenommen werden, dass die Weiterfahrt bis zu den Sommerferien wieder erlaubt ist.


Kann ich eine Buchung stornieren?


Das Ostseebad Grömitz Ostseebad Grömitz nimmt zu den Stornierungsmöglichkeiten wie folgt Stellung

UPDATE 20. März 2020 – Hierzu haben der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Ferienhausverband ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen rund um eine Stornierung im Krisenfall veröffentlicht.

Eine einhundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, bevor keine abschließende rechtliche Klärung erfolgt ist.

Die Verbände gehen davon aus, dass Gäste kostenfrei stornieren können, wenn durch behördliche oder gesetzliche Auflagen Gebiete gesperrt oder die touristische Vermietung untersagt ist und eine Verschiebung auf einen späteren Buchungszeitraum nicht möglich ist.

Ein solches Rücktritts-/bzw. Kündigungsrecht besteht – auch schon seit der Einschätzung des RKI, dass die Gefährdungslage in Deutschland als „hoch“ einstuft, in Zusammenschau mit den Empfehlungen der Bundesregierung, Maßnahmen zur Unterbindung der Reisetätigkeit in Deutschland zu erlassen.

Um sowohl dem Anspruch der Gäste nach einer Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen gerecht zu werden, zugleich aber auch den möglichen Rechtsanspruch der Gastgeber zu wahren, steht es den Gastgebern frei, die Rückzahlung unter Vorbehalt zu leisten.

Aktuelle Informationen sind unter Deutscher Tourismusverband
zu finden. „