Gewählt zur „Worst Airline in the World“: Fehlende Zahlungsmoral von WOW Air bei EU261-Fällen
Mit der Verordnung EU261/04 sind Fluggäste vor Unregelmässigkeiten im Flugverkehr geschützt und bekommen je nach Annullierungsgrund auch noch eine Entschädigung. Meint man zumindest. Bei der isländischen WOW Air („schlechteste Airline der Welt für Kompensationen„) ist dies anders.
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